Abrechnung und Ausnahmekennziffern

Zur Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus werden die arztgruppenspezifische Punktzahl, die Zahl der relevanten Behandlungsfälle im Quartal und die durchschnittlichen Laborkosten einer Arztpraxis pro Behandlungsfall zu Grunde gelegt.

Im Zusammenhang mit bestimmten Indikationen sind entsprechende Ausnahmekennziffern zu dokumentieren. Diese Ausnahmekennziffern sind an definierte Laboruntersuchungen gekoppelt. Diese Laboruntersuchungen bleiben bei der Berechnung der Laborkosten pro Behandlungsfall unberücksichtigt. Darüber hinausgehende Laboruntersuchungen können jedoch angefordert werden.

Kinder- und Jugendmedizin

32009
Untersuchungsindikation Laboruntersuchungen Abrechnungsziffer nach EBM
Allergische Erkrankungen bei Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr ECP 32380
IgE gesamt 32426
IgE (allergenspezifisches)* 32427
 *maximal 15 Ansätze (Allergene oder Allergengemische) im Quartal

 

32017
Untersuchungsindikation Laboruntersuchungen Abrechnungsziffer nach EBM
Manifeste angeborene Stoffwechsel- und/oder endokrinologische Erkrankung(en) bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Aminosäuren-Differenzierung 32310
Phenylalanin 32309
Calcium 32082
fT3 32321
fT4 32320
TSH 32101
Insulin 32359
Cortisol 32367
ACTH 32412
17-Hydroxyprogesteron 32368
Dihydrotestosteron 32401
HGH, STH 32370
IGF-I, SM-C, IGFBP-3 32371
Ähnliche Untersuchungen (wie 32350 bis 32360) 32361
 

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