Infektionsdiagnostik

SARS-CoV-2 Antikörpernachweise: ein Update

Zum Nachweis einer vorangegangenen SARS-CoV-2 Infektion stehen verschiedene sehr sensitive und ausreichend spezifische Antikörpernachweismethoden mit unterschiedlichen Virusantigenen, zum Beispiel rekombinante S- bzw. N-Proteine, zur Verfügung. Mit denen kann man IgM-, IgA-, IgG- oder Gesamtantikörper nachweisen. Aufgrund niedriger Serokonversionsraten in der frühen Phase, also Woche 1 bis 2 nach Symptombeginn der Infektion, werden sie für die Akutdiagnostik nicht empfohlen. Bei der Mehrzahl der Patienten findet eine Serokonversion in der 2. Woche nach Symptombeginn statt.

Gleichzeitig ist ab der zweiten Woche nach Symptomeintritt in der Regel der direkte SARS-CoV-2-Nachweis mittels PCR nicht mehr möglich. Eine SARS-CoV-2-Infektion kann dann indirekt durch serologische Verfahren durch eine Untersuchung auf SARS-CoV-2-Antikörper zum Nachweis einer Serokonversion oder zur Bestimmung des Titeranstiegs zweckmäßig sein. Hierfür sind zwei Blutproben in Bezug auf eine vorherige klinische Symptomatik notwendig.

Die Blutproben sind im Abstand von 7 bis 14 Tagen abzunehmen. Die erste Probe sollte nicht vor der ersten und die zweite Probe nicht vor der dritten Woche nach Symptomeintritt entnommen werden. Die Blutprobe muss in demselben Labor untersucht werden. Das Blut wird auf Gesamt- oder spezifisch auf IgG-Antikörper untersucht. IgA- und IgM-Antikörper-Bestimmungen sollten aufgrund der deutlich niedrigeren Spezifität und Sensitivität nicht durchgeführt werden.

Indikation

Eine Prüfung der Immunität ohne einen Bezug zu klinischen COVID-19-Symptomen sollte nicht durchgeführt werden. Bei der aktuellen niedrigen Prävalenz von SARS-CoV-2-Infektionen in Deutschland ist die Spezifität des serologischen Verfahrens in solchen Fällen nicht ausreichend.

Serologische Teste, die Antikörper gegen das Spike-Protein von SARS-CoV-2 messen, sind grundsätzlich auch in der Lage, Antikörper nach einer Coronavirus-Impfung zu detektieren. Eine Unterscheidung der nach einer Infektion gebildeten Anti-Spike-Protein-Antikörper von den nach einer Coronaimpfung gebildeten ist mit den bisher zur Verfügung stehenden Testen nicht möglich.
Antikörper gegen das Nukleokapsid-Protein werden nach Impfung mit den derzeit in Deutschland zugelassenen Impfstoffen nicht gebildet.

Antikörpernachweise dienen auch der Klärung infektionsepidemiologischer Fragestellungen. Mögliche Einsatzgebiete von Antikörper-Testen sind sero-epidemiologische Studien zur Erhebung der insgesamt stattgehabten Infektionen in einer Population.

Interpretation

Wie lange und wie robust nach SARS-CoV-2-Infektion messbare Antikörpertiter vorliegen, ist derzeit unklar. Bislang fehlen systematische Studien, die eine Beurteilung der mit einem Schutz vor einer Reinfektion oder gar erneuten Erkrankung verbundenen Antikörpertiter erlauben. Zahlreiche asymptomatische Personen oder solche mit mildem COVID-19-Verlauf entwickelten eine robuste T-Zell-Antwort. Dies ist auch der Fall, wenn bei diesen Personen keine Antikörper nachweisbar waren. Dies könnte vermuten lassen, dass die T-Zell-Antwort vor einer rekurrenten, schweren COVID-19-Episode schützt; ein wissenschaftlicher Beleg hierfür steht jedoch aus. Bei Verdacht auf eine Reinfektion sollte eine molekulare (PCR) Untersuchung in Verbindung mit einer serologischen Untersuchung erfolgen.

Nach derzeitigem Kenntnisstand lässt ein serologischer Nachweis SARS-CoV-2-spezifischer Antikörper keine eindeutige Aussage zur Infektiosität oder zum Immunstatus zu. Der Nachweis von SARS-CoV-2-spezifischen Antikörpern schließt die Infektiosität eines Patienten nicht aus. Studien zu neutralisierenden Antikörpern deuten darauf hin, dass diese zu protektiver Immunität beitragen können. Der Befund einer Serokonversion (IgG bzw. Gesamt-AK) kann einen positiven PCR-Test aus Abstrichmaterial bestätigen. Bei einem negativen oder fraglichen PCR-Test bei noch bestehender COVID-19-kompatibler Symptomatik sollte der Befund einer Serokonversion Anlass für eine zweite PCR-Untersuchung sein.

Die Interpretation serologischer Testergebnisse muss unter Berücksichtigung der Vortestwahrscheinlichkeit, der jeweiligen epidemiologischen Situation sowie unter Kenntnis der Spezifitäts-/Sensitivitätswerte des verwendeten Testsystems erfolgen.

Schnellteste zum qualitativen Nachweis von Antikörpern (IgG, IgM) gegen SARS-CoV-2 Antigen in Lateral Flow Assay-Formaten werden kommerziell angeboten. Die WHO empfiehlt diese jedoch nur im Kontext von Forschungsprojekten.

Meldepflicht

Ein positiver Befund der serologischen Testung gilt als indirekter Erregernachweis und ist durch den veranlassenden Arzt (§6 IfSG) und auch dem Laborarzt (§7 IfSG) namentlich dem Gesundheitsamt zu melden.

Abrechnung

Die Antikörperbestimmung ist nur bei kurativer Indikation als Leistung gemäß EBM abrechenbar. Eine Testung auf SARS-CoV-2-Antikörpern nach Impfung ist keine Kassenleistung. Eine Testung ohne direkten Bezug zu einer klinischen COVID-19-Symptomatik ist keine vertragsärztliche Leistung.

Der veranlassende Arzt und der Laborarzt kennzeichnen ihre Abrechnung am Behandlungstag mit der Ziffer 88240; so werden diese Leistungen extrabudgetär honoriert. Der Antikörpertest selbst ist als ähnliche Untersuchung mit der Gebührenordnungsposition 32641 berechnungsfähig.

Schnellteste können nicht abgerechnet werden.

 

Labor-Rechner

Labor-Rechner für alle wichtigen Formeln und Einheiten.

 

Zu den Rechnern

Präanalytik

Wichtige Hinweise
zu Proben und Transport

 

Zur Präanalytik

Aktuelle Stellenangebote

 

 

Zu den Stellenangeboten

Aktuelles

Infektionsdiagnostik
Anpassung der HCV- und HIV-Diagnostik zum 01.07.2025 14.04.2025
Zum 01. Juli 2025 stellen wir unsere HCV- und HIV-Diagnostik auf ein neues Vorgehen um, das sich an den aktuellen medizinischen Leitlinien sowie den Empfehlungen der Medical Value Group Infektionsserologie innerhalb der Limbach Gruppe orientiert. Ziel ist eine präzisere, leitliniengerechte Diagnostik, die den klinischen Nutzen erhöht und unnötige Zusatzuntersuchungen vermeidet. Was sich für Sie ändert und wie das neue Vorgehen im Detail aussieht, erfahren Sie hier.
weiterlesen
Wir vor Ort
Tag des Labors am 23. April 01.04.2025
Am 23. April feiern wir den Tag des Labors, um die essenzielle Arbeit medizinischer Labore ins Rampenlicht zu rücken. Täglich sorgen Labormediziner, Mikrobiologen und insbesondere unsere Medizinischen Technologen (MTs) dafür, dass Erkrankungen rechtzeitig erkannt und wirksam behandelt werden können. Ohne ihre Expertise und ihr Engagement wären moderne Diagnostik und gezielte Therapien nicht möglich.
weiterlesen
Arzt-Information
Anpassung Ergebnisausgabe Albumin im Serum und in Punktaten 16.12.2024
Falls Sie die Ergebnisse für Albumin im Serum bzw. in Punktaten in konventionellen Einheiten erhalten, wird die Ergebnisausgabe (Serum, Aszitespunktat, Pleurapunktat, Punktat allgemein) ab dem 01.01.2025 wie folgt angepasst:
weiterlesen

Um diese Webseite für Sie optimal zu gestalten und Zugriffe zu analysieren, verwenden wir Cookies. Mit Klick auf Zustimmen erklären Sie sich damit einverstanden. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung