Namentlichen Nennung von Partnerlaboren auf Befundberichten

Als nach DIN EN ISO 15189:2024 akkreditiertes Labor ist es unser Anspruch, alle normativen Anforderungen stets vollständig zu erfüllen und Ihnen höchste Transparenz zu gewährleisten.

In seltenen Fällen bearbeiten wir die uns eingesandten Proben nicht selbst, sondern versenden diese an ein geeignetes Partnerlabor.

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) schreibt in diesem Rahmen vor, dass bei evtl. Unterauftragsvergabe das durchführende Labor namentlich auf dem Befund ausgewiesen wird.

Aktuell setzen wir diese Anforderung teilweise um: Auf unseren Befunden wird ein Hinweis vermerkt, wenn eine Analyse an ein Partnerlabor weitergeleitet wurde. Die spezifische namentliche Nennung des jeweiligen Unterauftragnehmers kann unser derzeitiges Laborinformationssystem (LIS) jedoch nicht ausweisen.

Wir befinden uns gerade in der Umstellungsphase auf ein neues, modernes LIS, mit dem diese Anforderung vollumfänglich und automatisiert umgesetzt wird. Während der Übergangszeit teilen wir Ihnen selbstverständlich auf Anfrage jederzeit gerne mit, welches Partnerlabor im Falle einer Weiterleitung mit der Durchführung einer Analyse beauftragt wurde.

Wir möchten Ihnen versichern, dass die Qualität und die Zuverlässigkeit der von uns übermittelten Laborergebnisse davon unberührt bleiben. Die vollständige Umstellung auf das neue System wird voraussichtlich im Q4/2026 abgeschlossen sein.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen in unsere Arbeit. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zu Ihrer Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. med. Johannes Elias

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Zukunft der Labordiagnostik in Gefahr: Appell zur Überarbeitung der neuen GOÄ 12.06.2026
Labordiagnostik ist die Grundlage für jede wirksame Therapie. Die aktuelle GOÄ-Reform droht, diesen Grundpfeiler unserer Gesundheitsversorgung zu schwächen. Erfahren Sie, warum wir uns entschieden gegen die Pläne stellen und eine Neuausrichtung fordern, um die Patientensicherheit nicht zu gefährden.
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Namentlichen Nennung von Partnerlaboren auf Befundberichten 08.06.2026
Als nach DIN EN ISO 15189:2024 akkreditiertes Labor ist es unser Anspruch, alle normativen Anforderungen stets vollständig zu erfüllen und Ihnen höchste Transparenz zu gewährleisten. In seltenen Fällen bearbeiten wir die uns eingesandten Proben nicht selbst, sondern versenden diese an ein geeignetes Partnerlabor. Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) schreibt in diesem Rahmen vor, dass bei evtl. Unterauftragsvergabe das durchführende Labor namentlich auf dem Befund ausgewiesen wird.
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Arzt-Information
Anpassung in der Messung der Freien Leichtketten in Serum und Urin 19.03.2026
Aufgrund von akuten Lieferkettenunterbrechungen sind wir gezwungen, das Analyseverfahren für die Bestimmung der freien Kappa- und Lambda-Leichtketten in Serum und Urin mit sofortiger Wirkung umzustellen. Erfahren Sie hier mehr über die damit verbundenen Änderungen und was Sie beachten müssen.
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