Information zur gleichzeitigen Anforderung der PCR auf SARS-CoV-2 und Influenza

27.01.2021

Aus analytischen und technischen Gründen ist für die PCR auf SARS-CoV-2 und Influenza die Einsendung von separaten Abstrichen und Scheinen notwendig. Bitte sehen Sie davon ab, beide Anforderungen aus einer Probe und auf einem Schein gemeinsam anzufordern.

Wir bitten Sie um folgende Vorgehensweise:

Influenza A/B

• Verwenden Sie bevorzugt einen eSwab (Bestellnr. 80490CEA). Sollten diese nicht lieferbar sein, verwenden Sie bitte unser 8 ml Probenröhrchen mit Transportmedium (2ml CMPNT GuaHCL; Bestellnr. R30) und den dazugehörigen Abstrichtupfer (Fa. Nerbe; Bestellnr. 98128052).

• Nehmen Sie einen tiefen Nasen-Abstrich.

• Fordern Sie die Influenza-PCR auf einem Muster-10-Schein an.

 

SARS-CoV-2

• Verwenden Sie bitte unser 8 ml Probenröhrchen mit Transportmedium (2ml CMPNT GuaHCL; Bestellnr. R30) und den dazugehörigen Abstrichtupfer (Fa. Nerbe; Bestellnr. 98128052).

• Nehmen Sie einen tiefen Rachen- oder Nasopharynx-Abstrich.

• Bei symptomatischen Patienten verwenden Sie bitte einen Muster-10C-Schein.

• Bei asymptomatischen Patienten verwenden Sie bitte einen OEGD-Schein.

 

Bei IGEL- und Privat-Anforderungen senden Sie bitte ebenfalls je PCR einen separaten Abstrich und Schein zum Labo

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Welttag des Labors 23.04.2024
Der 23. April ist mehr als nur ein Datum im Kalender – es ist der Welttag des Labors, an dem wir die stillen Held*innen feiern, ohne die eine moderne Gesundheitsversorgung undenkbar wäre. Menschen unterschiedlichen Alters und diverser Werdegänge – darunter medizinische Fachangestellte, medizinische Technolog*innen, Naturwissenschaftler*innen und Ärzt*innen verschiedener Fachgebiete – bilden das Rückgrat unserer Labore. Sie sorgen dafür, dass die gewonnenen Materialien korrekt verarbeitet und die Ergebnisse schnellstmöglich an die anfordernden Stellen zurückgespielt werden, damit primäre Gesundheitsversorger*innen die Informationen erhalten, die sie zur erfolgreichen Behandlung ihrer Patient*innen dringend benötigen.
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Ab 01.04.24: Beauftragung in-vitro-diagnostischer Leistungen wird vereinheitlicht 28.03.2024
Ab dem 1. April 2024 werden alle Materialsendungen für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen nach Abschnitt 1.7 und 30.12.2 EBM sowie nach Kapitel 11, 19 und 32 EBM einheitlich mittels Muster 10 beauftragt.
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Preisanpassung für Individuelle Gesundheitsleistungen 20.03.2024
Ab 01. April 2024 werden wir unsere Preise für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) unseres Labors auf den 1,15 fachen GOÄ-Satz anpassen. Diese Anpassung erfolgt auf Grundlage einer sorgfältigen Analyse und aus verschiedenen Gründen, die wir Ihnen gern erläutern.
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