Infektionsdiagnostik

Information zur Eingabe der positiven Testergebnisse in die Corona-Warn-App

Die Bundesregierung hat gemeinsam mit der Telekom und SAP eine Corona-Warn-App entwickelt und am 16.6.2020 den Bürgern zur Verfügung gestellt.

Diese App leistet einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der aktuellen Pandemie und kann signifikant helfen, das aktuelle Infektionsgeschehen kontrollierbarer zu machen, in dem Infektionsketten für jeden Bürger selbst erfasst und vollkommen anonym an andere App-Nutzer weitergegeben werden können. Die App kann dem Benutzer empfehlen, sich auf SARS-CoV-2 testen zu lassen.

Ein wesentlicher Bestandteil dieser Lösung ist die gesicherte Übertragung eines positiven Testergebnisses in die App. Damit der Patient ein positives Testergebnis in der Warn-App eingeben kann, benötigt er eine eindeutige Auftragskennung als UUID (QR-Code). Somit soll der Missbrauch der App verhindert werden.

Dieses Verifizierungsverfahren steht den Laboren heute leider noch nicht zur Verfügung. Der Berufsverband Akkreditierter Labore in der Medizin arbeiten eng mit der Telekom und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zusammen, um so schnell wie möglich die angekündigte technische Anbindung zu realisieren.

Bis dieses Verfahren zur Verfügung steht, sollten die Patienten einen Alternativweg nutzen, um ein positives Ergebnis in die App einzutragen. Dafür sollten die Patienten die Hotline der Telekom unter der Rufnummer +49 800 7540002 anrufen und mitteilen, dass sie positiv getestet wurden. Die Patienten erhalten dort eine TAN, die in der App eingegeben werden kann. Damit werden Kontaktpersonen automatisch und anonym über die Warn-App informiert, dass in ihrer Umgebung eine Person positiv getestet wurde. Für die gesetzlich versicherten Personen, welche über die App eine Empfehlung erhalten, sich auf SARS-CoV-2 testen zu lassen, übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Die fachärztlichen Labore haben keine Möglichkeit, TANs herauszugeben.

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Welttag des Labors 23.04.2024
Der 23. April ist mehr als nur ein Datum im Kalender – es ist der Welttag des Labors, an dem wir die stillen Held*innen feiern, ohne die eine moderne Gesundheitsversorgung undenkbar wäre. Menschen unterschiedlichen Alters und diverser Werdegänge – darunter medizinische Fachangestellte, medizinische Technolog*innen, Naturwissenschaftler*innen und Ärzt*innen verschiedener Fachgebiete – bilden das Rückgrat unserer Labore. Sie sorgen dafür, dass die gewonnenen Materialien korrekt verarbeitet und die Ergebnisse schnellstmöglich an die anfordernden Stellen zurückgespielt werden, damit primäre Gesundheitsversorger*innen die Informationen erhalten, die sie zur erfolgreichen Behandlung ihrer Patient*innen dringend benötigen.
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Ab 01.04.24: Beauftragung in-vitro-diagnostischer Leistungen wird vereinheitlicht 28.03.2024
Ab dem 1. April 2024 werden alle Materialsendungen für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen nach Abschnitt 1.7 und 30.12.2 EBM sowie nach Kapitel 11, 19 und 32 EBM einheitlich mittels Muster 10 beauftragt.
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Preisanpassung für Individuelle Gesundheitsleistungen 20.03.2024
Ab 01. April 2024 werden wir unsere Preise für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) unseres Labors auf den 1,15 fachen GOÄ-Satz anpassen. Diese Anpassung erfolgt auf Grundlage einer sorgfältigen Analyse und aus verschiedenen Gründen, die wir Ihnen gern erläutern.
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