Wie Sie wissen, wird die präventive Corona-PCR-Testung für alle Personen zum 28.02.2023 beendet. Dies bedeutet, dass die Corona-PCR Anforderungen mittels OEGD-und Muster 10C-Anforderungsformular ab 01.03.2023 entfällt.
Stattdessen besteht die Möglichkeit, bei Verdachtsunabhängigen Untersuchungswunsch, die Testung über die PKV-Abrechnung sowie als Selbstzahler-Leistung (IGeL) anzufordern. Hierfür nutzen Sie bitte unsere entsprechenden Laboranforderungsformulare.
Bitte beachten sie, dass bei Patienten mit Covid-19-Symptomen weiterhin ein Untersuchungsauftrag via Muster 10C Formular zur diagnostischen Abklärung erfolgen kann. Diese Tests sind automatisch vom Laborbudget befreit und können über die Krankenkasse abgerechnet werden.
Versicherungsart | Anforderungsart | Anforderungsformular |
GKV | Kurativ (z. B. bei vorliegenen von SARS-CoV-2 Symptomen) | Muster 10 Formular |
Präventiv (z. B. Testung auf eigenen Wunsch) | IGeL-Anforderungsformular | |
PKV | Kurativ sowie Präventiv | Laboranforderungsformular für Privatversicherte |
Ab 01.03.2023 wird es uns nicht mehr möglich sein, Corona-PCR-Testungen über das OEGD- und Muster 10C-Anforderungsformular zu bearbeiten.
Gern stehen wir Ihnen für Fragen oder weitere Informationen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr MDI Limbach Berlin