Infektionsdiagnostik

Neue SARS-CoV-2-Variante Omicron

In Südafrika wurde in den letzten Wochen in der Provinz Gauteng ein ungewöhnlich starker Anstieg von COVID-19 Fällen mit einer neuen Virusvariante (B.1.1.529) beobachtet. Am 26. November 2021 hat die WHO die neue Variante als Variant of Concern (VOC) eingestuft und mit dem griechischen Buchstaben Omicron benannt.

Diese Variante fällt durch eine ungewöhnlich hohe Zahl an Mutationen im Spike-Protein auf, darunter solche mit bekannten phänotypischen Einflüssen. Derzeit gibt es jedoch noch keine validen Daten, die auf eine signifikant vermehrte Übertragbarkeit oder eine kritisch verstärkte Immunevasion dieser Variante gegenüber einer bestehenden Immun- bzw. Impfantwort gegen bisher bekannte SARS-CoV-2 Varianten schließen lässt. In Deutschland gab es bisher nur vereinzelte Nachweise bei Einreisenden aus Südafrika. Phylogenetische Untersuchungen legen nahe, dass B.1.1.529 unabhängig von der derzeit dominierenden Delta-Variante entstanden ist. Wir haben in der Molekularen Diagnostik eine neue Varianten-PCR etabliert, die die neue VOC Omicron 100% von einer Delta-, Alpha-, Beta- und Gamma-VOC unterscheiden kann. Eine solche Varianten-PCR ist aktuell nur bei entsprechender Reiseanamnese oder Kontakten indiziert. Eine Bestätigung der Variante Omicron (B.1.1.529) erfolgt mittels Sequenzierung. Es sollte daher dringend eine entsprechende Reiseanamnese auf der Anforderung vermerkt werden.

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Welttag des Labors 23.04.2024
Der 23. April ist mehr als nur ein Datum im Kalender – es ist der Welttag des Labors, an dem wir die stillen Held*innen feiern, ohne die eine moderne Gesundheitsversorgung undenkbar wäre. Menschen unterschiedlichen Alters und diverser Werdegänge – darunter medizinische Fachangestellte, medizinische Technolog*innen, Naturwissenschaftler*innen und Ärzt*innen verschiedener Fachgebiete – bilden das Rückgrat unserer Labore. Sie sorgen dafür, dass die gewonnenen Materialien korrekt verarbeitet und die Ergebnisse schnellstmöglich an die anfordernden Stellen zurückgespielt werden, damit primäre Gesundheitsversorger*innen die Informationen erhalten, die sie zur erfolgreichen Behandlung ihrer Patient*innen dringend benötigen.
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Ab dem 1. April 2024 werden alle Materialsendungen für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen nach Abschnitt 1.7 und 30.12.2 EBM sowie nach Kapitel 11, 19 und 32 EBM einheitlich mittels Muster 10 beauftragt.
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Preisanpassung für Individuelle Gesundheitsleistungen 20.03.2024
Ab 01. April 2024 werden wir unsere Preise für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) unseres Labors auf den 1,15 fachen GOÄ-Satz anpassen. Diese Anpassung erfolgt auf Grundlage einer sorgfältigen Analyse und aus verschiedenen Gründen, die wir Ihnen gern erläutern.
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