Infektionsdiagnostik

Multiplex-PCR zum Nachweis akuter respiratorischer Infektionen

Respi-Panel

Mit Beginn der kälteren Jahreszeit beobachten wir wieder eine Zunahme an Atemwegsinfektionen. Nicht nur SARS-CoV-2, sondern auch andere virale und bakterielle Erreger, wie zum Beispiel Mykoplasmen und Pneumokokken und möglicherweise auch bald Influenza-Viren und RSV, treten vermehrt auf.

Nur eine zeitnahe Diagnosestellung des verursachenden Erregers ermöglicht eine zielgerichtete Therapie und evtl. notwendige Hygienemaßnahmen, insbesondere bei Risikopatienten.

Wir bieten Ihnen daher die Diagnostik mittels Multiplex-PCR „Respi-Panel“ an.

Das „Respi-Panel“ erfasst im Einzelnen:

Bakterien:    Mycoplasma pneumoniae, Chlamydia pneumoniae, Legionella pneumophila, Haemophilus influenzae, Streptococcus pneumoniae, Bordetella pertussis, Bordetella parapertussis

Viren:    SARS-CoV-2, Influenza-Virus A und B, Respiratory-Syncytial-Virus (RSV), Parainfluenza-Virus Typ 1 bis 4, Humanes Metapneumovirus, Rhinovirus, Adenovirus

  • Die Ergebnisse der PCR werden innerhalb von 24 Stunden nach Probeneingang im Labor an Sie übermittelt.
  • Bei dringendem Verdacht auf eine bakterielle Infektion sollte zusätzlich ein kultureller Erregernachweis aus Sputum oder einem anderen respiratorischen Sekret angestrebt werden, damit bei Bakteriennachweis eine Empfindlichkeitsprüfung durchgeführt werden kann.
  • Bei Kontakt zu laborbestätigten Erkrankungen durch Influenza-Virus, RSV oder SARS-CoV-2 kann eine zusätzliche gezielte Untersuchung auf diese Erreger sinnvoll sein.
Hinweise zu Präanalytik und Abrechnung des Respi-Panel
ProbenmaterialNasen-/Rachenabstrich, Sputum, Bronchoalveoläre Lavage, sonstige respiratorische Sekrete
MethodePolymerase-Kettenreaktion (PCR)
ProbentransportStandardtransport via eSwab-Abstrichröhrchen
AbrechnungEBM max. 10x 32851, 32816 = 112,10 €
GOÄ 1,15-fach: 4780, 4782, 4783, 5x 4785 = 227,92 €

Die PCR-Untersuchung wird werktags täglich durchgeführt.

! Das "Respi-Panel" ist nach der Ausnahmekennziffer 32006 vom Budget befreit.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

1:  Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 596. Sitzung am 15. Juni 2022 zu Änderungen des EBM mit Wirkung zum 1. Juli 2022: „Die Gebührenordnungsposition 32851 ist am Behandlungstag nicht neben den Gebührenordnungspositionen 32589, 32592, 32595, 32600, 32604, 32609, 32610,32622, 32625, 32628, 32704, 32786 bis 32789, 32839 und 32842 berechnungsfähig.“

 

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