Fachübergreifend

Preisanpassung für Individuelle Gesundheitsleistungen

Ab 01. April 2024 werden wir unsere Preise für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) unseres Labors auf den 1,15 fachen GOÄ-Satz anpassen. Diese Anpassung erfolgt auf Grundlage einer sorgfältigen Analyse und aus verschiedenen Gründen, die wir Ihnen gern erläutern.

Die zunehmende Inflation hat zu einer spürbaren Steigerung der Kosten für Material und Personal geführt. Diese Herausforderung betrifft nicht nur uns, sondern ist branchenweit zu beobachten. Wir haben lange Zeit versucht, dieser Entwicklung entgegenzuwirken und unsere Preise stabil zu halten. Doch um die Qualität und Zuverlässigkeit unserer Laborleistungen auch künftig auf hohen Niveau zu gewährleisten, sehen wir uns nun gezwungen, diesen Schritt zu gehen.

Wir haben bislang versucht, die Auswirkungen der gestiegenen Kosten zu kompensieren, um Ihnen weiterhin attraktive Angebote bieten zu können und möchten betonen, dass wir diese Entscheidung nicht leichtfertig getroffen haben und viele unserer Branchenkollegen diesen Schritt bereits vor längerer Zeit gegangen sind.

Im Zuge dieser Anpassung haben wir unseren IGeL-Anforderungsschein sowie unsere IGeL-Preisliste aktualisiert.

Praxen welche unsere Laborleistung nutzen, erhalten von unserem Dienstleister MTU, automatisch ein Starterpaket mit den aktualisierten IGeL-Anforderungsscheinen, sobald diese verfügbar sind.

Sollte ihre Praxis Untersuchungsaufträge für individuelle Gesundheitsleistungen per Scheinanforderung an uns senden, bitten wir Sie, sich zeitnah nach Zugang des Starterpakets, die neuen IGeL-Anforderungsscheine zu bestellen und die alten IGeL-Anforderungsscheine zu entsorgen.
Wenn Sie bereits mit einem unserer OrderEntry-System wie z. B. Lab@ccess arbeiten, werden Sie im April 2024 automatisch die angepasste Anforderungsmaske für die IGeL-Anforderungen erhalten.
 
Ab 01.04.2024 stellen wir Ihnen auf unserer Homepage auch die aktualisierte Preisübersicht zur Verfügung.

Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Maßnahme und stehen Ihnen bei Fragen oder Unklarheiten gerne zur Verfügung.

 

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Aktuelles

Arzt-Information
Namentlichen Nennung von Partnerlaboren auf Befundberichten 27.07.2026
Als nach DIN EN ISO 15189:2024 akkreditiertes Labor ist es unser Anspruch, alle normativen Anforderungen stets vollständig zu erfüllen und Ihnen höchste Transparenz zu gewährleisten. Eine dieser Normanforderungen betrifft die Vergabe von Unteraufträgen. In seltenen Fällen, in denen wir Proben nicht selbst analysieren, sondern an ein geeignetes Partnerlabor weiterleiten, fordert die Norm die namentliche Nennung des durchführenden Labors auf dem Befundbericht. Die Einhaltung dieser Vorgabe wird durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) im Rahmen der Akkreditierung überprüft.
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Arzt-Information
Zukunft der Labordiagnostik in Gefahr: Appell zur Überarbeitung der neuen GOÄ 12.06.2026
Labordiagnostik ist die Grundlage für jede wirksame Therapie. Die aktuelle GOÄ-Reform droht, diesen Grundpfeiler unserer Gesundheitsversorgung zu schwächen. Erfahren Sie, warum wir uns entschieden gegen die Pläne stellen und eine Neuausrichtung fordern, um die Patientensicherheit nicht zu gefährden.
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Anpassung in der Messung der Freien Leichtketten in Serum und Urin 19.03.2026
Aufgrund von akuten Lieferkettenunterbrechungen sind wir gezwungen, das Analyseverfahren für die Bestimmung der freien Kappa- und Lambda-Leichtketten in Serum und Urin mit sofortiger Wirkung umzustellen. Erfahren Sie hier mehr über die damit verbundenen Änderungen und was Sie beachten müssen.
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